Teilrevision Reglement für die öffentliche Sicherheit – Bereich Gemeindepolizeibehörde – Referendum

  09.11.2023 Heimberg, Heimberg

Der Gemeinderat genehmigte am 30. Oktober 2023 die Teilrevision des Reglements für die öffentliche Sicherheit, Bereich Gemeindepolizeibehörde.

Gestützt auf Art. 10 Gemeindeverfassung Heimberg (GVH) wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das teilrevidierte Reglement für die öffentliche Sicherheit (RöS) kann bei der Präsidialabteilung bezogen oder unter www.heimberg.ch heruntergeladen werden.

200 Stimmberechtigte können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats (d. h. bis 8. Januar 2024) betreffend Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird (Art. 8 GVH).

Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt das geänderte Reglement für die öffentliche Sicherheit per 1. Februar 2024 in Kraft.

Heimberg, 31. Oktober 2023

Der Gemeinderat


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