Teilrevision Verordnung über die Tagesschule; Inkrafttreten

  03.09.2026 Hilterfingen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Schulverbandsrat Hilterfingen an seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 verabschiedete und anschliessend von den Gemeinderäten von Hilterfingen (1. Juni 2026), Oberhofen (27. Mai 2026) und Heiligenschwendi (16. Juni 2026) genehmigte revidierte Verordnung über die Tagesschule rückwirkend per 1. August 2025 in Kraft tritt.

Der Schulverbandsrat


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