Öffentliche Bekanntmachung
04.02.2018 , TeuffenthalGebührenverordnung ab 1. Januar 2018
Hiermit erfolgt die Veröffentlichung über die Genehmigung und Inkraftsetzung von genehmigten Reglementen (gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung).
Die Gebührenverordnung mit Gültigkeit ab 1. Januar 2018 wurde durch den Gemeinderat am 11. Dezember 2017 genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Gebührenverordnung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.
Teuffenthal, 21. Dezember 2017
Gemeinderat Teuffenthal