Gemeindeversammlung

  02.05.2018 , Teuffenthal

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Freitag, 1. Juni 2018, 20.00 Uhr, im Schützenhaus Teuffenthal
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017
2. Informationen/Orientierungen zu verschiedenen Geschäften
3. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 65 Abs. 1 OgR spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zu den zu behandelnden Geschäften wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Jahresrechnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Teuffenthal, 23. April 2018

Gemeinderat Teuffenthal


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