Bauinventar nach Art. 10d Abs. 1 Bst. a BauG, Revision, öffentliche Einsichtnahme

  27.11.2019 , Teuffenthal

Das Bauinventar der Gemeinde Teuffenthal (BE), das von der Denkmalpflege des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit der Gemeinde überprüft und revidiert worden ist, liegt jetzt im Entwurf vor. Im Rahmen der Revision wurden Änderungen am bestehenden Bauinventar von 2003 vorgenommen. Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden diese Änderungen gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf.

Der Entwurf kann vom 29. November 2019– 28. Dezember 2019 auf der Gemeindeverwaltung Homberg und Teuffenthal (BE), Dorfstrasse 42, 3622 Homberg, während folgenden Bürozeiten eingesehen werden: Dienstag– Freitag 9.00–11.00 und 13.30–16.30 Uhr, eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht (Tel. 033 422 11 23).

Nach Art. 13a Bauverordnung können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a Baugesetz genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das revidierte Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungs-Verfügung können nur von Personen, Organisationen und Gemeinden geführt werden, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder im Nutzungsplanverfahren beantragen.

Im Übrigen wird auf Art. 13a–c Bauverordnung des Kantons Bern verwiesen.

Teuffenthal, 20. November 2019

Der Gemeindeschreiber


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