Verfügung des Amtes für Kultur
19.02.2020 , Teuffenthal(nach Art. 13d Abs. 1 i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)
Bauinventar der Gemeinde Teuffenthal; Revision
Aktualisierung des Bauinventars durch die Denkmalpflege des Kantons Bern. Veröffentlichung des Entwurfs, Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art. 13a Abs. 1 BauV vom 29. November bis 28. Dezember 2019.
Das bestehende Bauinventar von 2003 wird gemäss veröffentlichtem Entwurf revidiert.
Bern, 30. Januar 2020
Amt für Kultur
Hans-Ulrich Glarner
Amtsvorsteher
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird das revidierte Bauinventar der Gemeinde Teuffenthal in Kraft treten.
Rechtsmittelbelehrung
(Art. 13a Abs. 4 BauV):
Gemeinden, Organisationen und Personen, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben, können bei der Bildungs- und Kulturdirektion innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde führen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig.
Hinweis: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Objekt aus dem Bauinventar streichen lassen wollen, müssen dies im Nutzungsplan- oder im Baubewilligungsverfahren beantragen.