Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen; Öffentliche Bekanntmachung
19.02.2020 , TeuffenthalIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die vom Gemeinderat Teuffenthal vom 13. Januar 2020 beschlossene Verordnung per 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gemäss VRPG innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde eingereicht werden.
Die Verordnung kann ab sofort auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.
Homberg, 13. Februar 2020
Gemeinderat Teuffenthal