Gemeindeversammlung

  04.11.2021 , Teuffenthal

Freitag, 3. Dezember, 20 Uhr, im Schützenhaus Teuffenthal

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
2. Budget 2022; Orientierung, Beratung, Beschluss
– Genehmigung Budget 2022
– Festlegung Gemeindesteueranlage und Liegenschaftssteueranlage 2022
– Information Finanzplan 2021–2026
3. Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates
4. Informationen/Orientierungen
zu verschiedenen Geschäften
5. Verschiedenes

Das Protokoll der Versammlung wird jeweils gemäss Art. 65 Abs. 1 OgR spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Gegen das Protokoll der letzten Versammlung gingen keine Einsprachen ein. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zum Voranschlag wird an alle Haushaltungen verschickt. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass an der Gemeindeversammlung eine Maskentragpflicht gilt. Für die Durchführung der Gemeindeversammlung unter Covid-19 hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erstellt. Wir führen Trackingmassnahmen durch; sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit notfalls Quarantänemassnahmen angeordnet werden können.

Teuffenthal, 20. Oktober 2021
Gemeinderat Teuffenthal


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