Gebührenverordnung ab 1. Januar 2022; öffentliche Bekanntmachung

  16.12.2021 , Teuffenthal

Hiermit erfolgt die Veröffentlichung über die Genehmigung und Inkraftsetzung von genehmigten Reglementen (gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung).

Die Gebührenverordnung wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Gebührenverordnung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.

Teuffenthal, 7. Dezember 2021
Gemeinderat Teuffenthal


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