Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES; Ausserkraftsetzung

  23.12.2021 , Teuffenthal

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung erfolgt folgende Bekanntmachung:

Seit 1. März 2021 sind das Personendatensammlungsgesetz (PDSG) sowie die GERES-Verordnung (GERES V) und die ZPV-Verordnung (ZPV V) in Kraft. Es sind dies die neuen kantonal-gesetzlichen Grundlagen für das Führen der Einwohnerregister der Gemeinden und der kantonalen Gemeinderegistersysteme bzw. GERES-Plattform.

Für den Zugriff auf die Daten der GERES-Plattform müssen die Einwohner-, Kirch- und Burgergemeinden für ihre unterstellten oder beauftragten Einheiten Berechtigungsregeln nach Art. 18 ff. GERES V (i. V. mit Art. 8 und 9 PDSG) erlassen, sofern die Berechtigungen über diejenigen hinausgehen, die bereits im Anhang 3 GERES V für die Gemeinden geregelt sind.

In Zusammenhang mit dieser Regelung kann nach Rücksprache mit dem Amt für Informatik und Organisation (KAIO) die bestehende Verordnung aufgehoben werden.

Der Gemeinderat hat die Ausserkraftsetzung per 28. Februar 2022 an seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 beschlossen.

Der Gemeinderat


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