Reglement zur Übertragung aller Aufgaben der Sozialbehörde und des Sozialdienstes gemäss kantonaler Sozialhilfegesetzgebung; öffentliche Bekanntmachung

  14.07.2022 , Teuffenthal

Hiermit erfolgt die Veröffentlichung über die Genehmigung und Inkraftsetzung, gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung, von genehmigten Reglementen.

Das Reglement zur Übertragung aller Aufgaben der Sozialbehörde und des Sozialdienstes gemäss kantonaler Sozialhilfegesetzgebung wurde durch die Gemeindeversammlung am 3. Juni 2022 genehmigt, es tritt rückwirkend per 1. Juli 2022 in Kraft.

Das Reglement kann ab sofort auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.

Teuffenthal, 5. Juli 2022
Gemeinderat Teuffenthal


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