Fakultatives Finanzreferendum – Sanierung Brücke Schwandstrasse

  04.02.2018 , Thierachern

Der Gemeinderat von Thierachern hat am 3. Juli 2017 in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 13. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst:

Sanierung Brücke Schwandstrasse
Genehmigung Verpflichtungskredit von
Fr. 160 000.–

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 13. Juli 2017 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Ein Referendumsbegehren ist mit den erforderlichen Unterschriften bis 14. August 2017 in der Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, einzureichen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.

Thierachern, 4. Juli 2017

Einwohnergemeinde Thierachern Der Gemeinderat


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