Kreditbeschluss gebundene Ausgabe

  04.02.2018 , Thierachern

Der Gemeinderat Thierachern hat an seiner Sitzung vom 18. September 2017 in Anwendung von Art. 7 Verordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates für die Nachführung Genereller Entwässerungsplan GEP einen Nachkredit in der Höhe von Fr. 567 100.50 als gebundene Ausgabe beschlossen.

Dieser Beschluss ist gemäss Art. 101 der Gemeindeverordnung zu veröffentlichen, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung schriftliche und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun Beschwerde erhoben werden.

Thierachern, 20. September 2017

Der Gemeinderat


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