Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 7 «Garage Pieren» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
04.02.2018 , ThierachernBeschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Thierachern hat vorerwähnte geringfügige Änderung am 18. Dezember 2017 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden.
Thierachern, den 19. Dezember 2017
Der Gemeinderat
