Fakultatives Finanzreferendum
05.04.2018 , ThierachernErsatzbeschaffung ICT Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat von Thierachern hat am 26. März 2018 in Anwendung von Art. 6 Abs. 3 Organisationsreglement vom 13. Dezember 2015 folgenden Beschluss gefasst:
Ersatzbeschaffung ICT Gemeindeverwaltung
Genehmigung Verpflichtungskredit zulasten der Investitionsrechnung in der Höhe von Fr. 100 000.–
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen in der Gemeindeverwaltung Thierachern zur Einsichtnahme auf. Innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation vom 5. April 2018 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Ein Referendumsbegehren ist mit den erforderlichen Unterschriften bis 7. Mai 2018 in der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, einzureichen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.
Thierachern, 27. März 2018
Der Gemeinderat
