Einwohnergemeindeversammlung
02.05.2018 , ThierachernMontag, 11. Juni 2018, 20.00 Uhr in der Aula der Primarschulanlage Kandermatte
Traktanden
1. Jahresrechnung 2017 Genehmigung
2. Majorzwahlen
Wahl einer stellvertretenden Versammlungsleiterin/eines stellvertretenden Versammlungsleiters
3. Projektänderung Sanierung Brüggstrasse
Verpflichtungskredit
4. Ersatz Hydrantenleitung Sandbüel und Schmitti
Verpflichtungskredit
5. Kreditabrechnungen
Kenntnisnahme der Kreditabrechnungen Feuerwehr
– Mehrzweckfahrzeug mit Kleinlöscheinrichtung
– Feuerwehr-Schutzausrüstung
6. Informationen aus dem Gemeinderat
7. Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.
Wir bitten die Automobilisten, das Fahrverbot auf dem Areal der Primarschulanlage Kandermatte zu beachten und die Fahrzeuge auf dem signalisierten Parkplatz abzustellen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Thierachern, 25. April 2018
Einwohnergemeinde Thierachern Der Gemeinderat
