Ersatz Hydrantenleitung

  18.09.2019 , Thierachern

Der Gemeinderat von Thierachern hat am 2. September 2019 in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 20. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:

– Ersatz Hydrantenleitung Brüggstrasse 21 bis 29
Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 125 000.–

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 22. August 2019 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.

Thierachern, 3. September 2019

Einwohnergemeinde Thierachern


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