Einwohnergemeindeversammlung

  30.10.2019 , Thierachern

Montag, 2. Dezember 2019, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Primarschulanlage Kandermatte

Traktanden:
1. Ehrungen
2. Budget 2020 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage und Gebührenansätze Kehricht, Kenntnisnahme Investitionsbudget 2020
3. Teilrevision Personalreglement Genehmigung
4. Ersatz Hydrantenleitung Räckholtere Verpflichtungskredit
5. Informationen aus dem Gemeinderat
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden, insbesondere das teilrevidierte Personalreglement, liegen während 30 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung auf. Sie sind unter www.thierachern.ch abrufbar. Zudem erhalten alle Haushaltungen eine Botschaft mit detaillierten Ausführungen zu den Geschäften.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.

Wir bitten die Automobilisten, das Fahrverbot auf dem Areal der Primarschulanlage Kandermatte zu beachten und die Fahrzeuge auf dem signalisierten Parkplatz abzustellen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Thierachern, 25. Oktober 2019

Einwohnergemeinde Thierachern Der Gemeinderat


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