Genehmigung Verpflichtungskredit

  09.09.2020 , Thierachern

Der Gemeinderat von Thierachern hat am 31. August 2020 in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 20. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Ersatz Regenabwasserleitung Alter Eggstutz
Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 90 000.–.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 10. September 2020 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.

Thierachern, 1. September 2020

Einwohnergemeinde Thierachern
Der Gemeinderat


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