Öffentliche Planauflage

  02.09.2020 , Thierachern

Gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 «Neubau Dorfzentrum» Umnutzung ehemaliges Postlokal
Der Gemeinderat von Thierachern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. September bis 5. Oktober 2020, in der Gemeindeverwaltung Thierachern öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Thierachern schriftlich und begründet Einsprache oder Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Thierachern, 25. August 2020

Der Gemeinderat


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