Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

  14.10.2020 , Thierachern

Gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 «Neubau Dorfzentrum» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Umnutzung ehemaliges Postlokal

Der Gemeinderat von Thierachern hat vorerwähnte geringfügige Änderung am 22. Juni 2020 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden.

Thierachern, 10. Oktober 2020

Der Gemeinderat


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