Absage Gemeindeversammlung vom 30. November 2020

  18.11.2020 , Thierachern

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Angesichts der Covid-19-Situation und der per 26. Oktober 2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes Thun hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 30. November 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und anstelle dieser am 20. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung durchzuführen.

Gemeinde-Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020
Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Jahresrechnung 2019
2. Budget 2021
3. Einsetzung externe Revisionsstelle
4. Einführung regionale Schulsozialarbeit der Primar- und Oberstufenschule
5. Sanierung WC, Garderoben und Duschen Primarschulanlage Kandermatte
6. Sanierung Brüggstrasse

Wahlberechtigung
Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Thierachern angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftgemäss in der Gemeindeschreiberei Thierachern auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 17. Dezember verlangt werden. Stimmberechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis 17. Dezember, 18.00 Uhr, ein Duplikat verlangen.

Stimmlokal und Öffnungszeiten
Sonntag, 20. Dezember von 10.00 bis 11.00
Uhr in der Gemeindeverwaltung Thierachern.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortkuvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post zu übergeben oder kann direkt der Gemeindeschreiberei abgegeben werden. Sie muss per Post bis spätestens Freitag, 18. Dezember, 17.00 Uhr, im Besitz der Gemeindeverwaltung sein. Letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung ist am Samstag, 19. Dezember, 17.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig. Am 29. November findet bereits eine eidgenössische und kommunale Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Mehrzweckhalle
Kandermatte statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.thierachern.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Thierachern, 2. November 2020
Einwohnergemeinde Thierachern
Der Gemeinderat


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