Genehmigung/Inkraftsetzung von Erlassen

  16.12.2020 , Thierachern

Der Gemeinderat hat am 14. Dezember 2020 die Teilrevision in der Benützungsordnung für Schul- und Sportanlagen (neu Verordnung über die Benutzung gemeindeeigener Anlagen (VBgA) genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2021. Die Verordnung kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Die Inkraftsetzung von Erlassen wird, gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 14. Dezember 2020
Der Gemeinderat


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