Öffentliche Bekanntmachung

  10.02.2021 , Thierachern

Gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4
«Neubau Dorfzentrum»

Umnutzung ehemaliges Postlokal

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Thierachern am 22. Juni 2020 beschlossene, gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 4 «Neubau Dorfzentrum» Umnutzung ehemaliges Postlokal in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 4. Februar 2021 genehmigt. Die geänderte Überbauungsordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 8. März 2021 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thierachern, 5. Februar 2021
Der Gemeinderat


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