Finanzreferendum: Ersatz Regenabwasserleitung Alter Eggstutz

  26.05.2021 , Thierachern

Der Gemeinderat von Thierachern hat am 9. Mai 2021 in Anwendung von Art. 6, Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thierachern in der Fassung vom 20. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Ersatz Regenabwasserleitung Alter Eggstutz
Genehmigung Nachkredit von Fr. 15 000.–

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit erstmaliger Publikation im Thuner Amtsanzeiger vom 20. Mai 2021 können mindestens 5% aller Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Thierachern in Rechtskraft.

Thierachern, 10. Mai 2021
Einwohnergemeinde Thierachern
Der Gemeinderat


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