Öffentliche Mitwirkungsauflage

  26.05.2021 , Thierachern

Ortsplanungsrevision
– Baureglement: Umsetzung der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und Einführung Antennenanlagen-Artikel mit Priorisierungsplan
– Ausscheidung Gewässerräume

Der Gemeinderat Thierachern bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Thierachern zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 20. Mai bis und mit 21. Juni in der Gemeindeverwaltung auf. Alle Unterlagen sind zudem unter www.thierachern.ch/aktuell/gemeinde abrufbar.

Am Dienstag, 8. Juni und Mittwoch, 9. Juni finden jeweils um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Kandermatte Informationsveranstaltungen zur Revision statt. Die Veranstaltungen finden unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes statt. Die Teilnehmerzahl ist coronabedingt pro Anlass auf 50 Personen limitiert. Die Berücksichtigung erfolgt nach Eingang der Anmeldungen per E-Mail unter gemeindeverwaltung@thierachern.ch, per Telefon unter 033 346 00 46 oder mittels online-Anmeldung unter www.thierachern.ch/aktuell/gemeinde. Anmeldeschluss ist der 30. Mai. Sollte sich die Corona-Lage ändern, sind kurzfristige Änderungen oder Absagen der vorgesehenen Anlässe jederzeit möglich.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, zu richten.

Thierachern, 30. April 2021
Der Gemeinderat


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