Gemischt-geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 2 «Überbauung Niesenstrasse» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
28.10.2021 , ThierachernErweiterung des Bereichs für unterirdische Einstellhalle.
Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV Der Gemeinderat von Thierachern hat vorerwähnte geringfügige Änderung am 18. Oktober 2021 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Thierachern eingesehen werden.
Thierachern, 19. Oktober 2021
Der Gemeinderat
