Genehmigung/Inkraftsetzung von Erlassen
20.01.2022 , ThierachernTeilrevision Organisationsreglement
Die von der Gemeindeversammlung am 29. November 2021 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements wurde in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung vom 10. Januar 2022 genehmigt. Die Teilrevision ist rückwirkend per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Diese Publikation erfolgt, gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998.
Thierachern, 13. Januar 2022
Gemeindeverwaltung
