Genehmigung/Inkraftsetzung von Erlassen

  28.07.2022 , Thierachern

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2022 die Teilrevision der Verordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderats genehmigt. Diese Teilrevision tritt per 1. August 2022 in Kraft. Die Verordnung kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden. Die Inkraftsetzung von Erlassen wird, gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 21. Juli 2022
Gemeindeverwaltung


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