Neuaufnahmen in das burgerliche Nutzungsrecht

  24.11.2022 , Thierachern

Burgerinnen und Burger von Thierachern bis Jahrgang 1997, mit Niederlassungsbewilligung in Thierachern, können ab 1. Januar 2023 in das Nutzungsrecht aufgenommen werden.

Anmeldungen sind schriftlich bis 1. Dezember an die Burgergemeinde zu richten, z. H. Franz Wenger, Hubel 101, 3634 Thierachern.
Der Burgerrat


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