Revision Organisationsreglement des Gemeindeverbands der acht Holzgemeinden Obergurnigel, künftig Gemeindeverband Obergurnigel

  17.11.2022 , Thierachern

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass die Delegiertenversammlung der acht Holzgemeinden Obergurnigel am 25. Oktober die Revision der Organisationsreglements beschlossen hat.

Gegen den Beschluss kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeindeverband der acht Holzgemeinden Obergurnigel
Der Sekretär: Markus Dummermuth


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote