Öffentliche Mitwirkung

  19.01.2023 , Thierachern

Neufassung der Überbauungsordnung «Garage Pieren» mit Zonenplanänderung
Der Gemeinderat Thierachern bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Neufassung der Überbauungsordnung «Garage Pieren» mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 12. Januar bis und mit 13. Februar, in der Gemeindeverwaltung auf. Alle Unterlagen sind zudem unter www.thierachern.ch/aktuell/gemeinde">https://www.thierachern.ch/aktuell/gemeinde abrufbar.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, zu richten.

Thierachern, 13. Dezember 2022
Der Gemeinderat


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