Thun
02.03.2023 VerkehrsmassnahmenKyburgstrasse, Untere Hauptgasse und Marktgasse
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 14. Februar verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahmen:
Verkehrsmassnahmen wegen Kanalisationsarbeiten in der Kyburgstrasse von Mitte April bis Ende Dezember 2023.
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Etappenweise auf der Kyburgstrasse zwischen der Verzweigung Grabenstrasse und der Verzweigung Schlossstrasse.
Einfahrt verboten mit Zusatz Linienverkehr gestattet
Berntorplatz in die Untere Hauptgasse.
Anhalteverbot ganze Strasse
Untere Hauptgasse, Abschnitt Marktgasse bis Berntorplatz.
Anhalteverbot ganze Strasse ausgenommen Linienverkehr
Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse.
Aufhebung der gebührenpflichtigen Parkplätze und Velo- und Motorradabstellplätze
Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse.
Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 17. Februar zugestimmt.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Aufgrund der Abhängigkeit der Massnahmen und der Koordination mit den stattfindenden Kanalisationsarbeiten wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Thun, 27. Februar 2023
Tiefbauamt der Stadt Thun
