Thun
25.05.2023 VerkehrsmassnahmenFreienhofgasse – Obere Hauptgasse, Höchstgewicht 28 t; Publikation
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 6. März 2023 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:
Höchstgewicht 28 t
Auf der Freienhofgasse ab Maulbeerplatz bis Obere Hauptgasse Lauitor.
Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 31. März 2023 zugestimmt.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
