Thun

  20.01.2022 Verkehrsmassnahmen

Sofortmassnahmen Innenstadt Publikation Verkehrsmassnahmen
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 7. Januar 2022 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:

Für den Versuch vom 21. Februar bis 22. März
– Einfahrt verboten mit Zusatz Linienverkehr gestattet
Berntorplatz in die Untere Hauptgasse
– Anhalteverbot ganze Strasse
Untere Hauptgasse, Abschnitt Marktgasse bis Berntorplatz

– Anhalteverbot ganze Strasse ausgenommen Linienverkehr
Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse

– Aufhebung der gebührenpflichtigen Parkplätze und Velo- und Motorradabstellplätze Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 11. Januar 2022 zugestimmt.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Massnahme und der Koordination mit dem gleichzeitig stattfindenden Verkehrsversuch des Kantons Bern auf den Kantonsstrassen rechtes Thunerseeufer, wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote