Thun
19.01.2023 VerkehrsmassnahmenKrankenhausstrasse; Nachtfahrverbot Publikation Verkehrsmassnahme
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 12. Januar 2023 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:
Für die Dauer der Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten auf der Steffisburgstrasse von Mitte Februar bis ca. Ende November 2023.
Aufhebung Nachtfahrverbot (22.00–6.00 Uhr) «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (SSV-Signal Nr. 2.14) mit Zusatz «Zubringerdienst und Bus gestattet»
Krankenhausstrasse
Aufgrund der Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten auf der Steffisburgstrasse muss der Verkehr in Richtung Goldiwil und Heiligenschwendi über die Krankenhausstrasse umgeleitet werden.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 12. Januar 2023 zugestimmt.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
