Baupublikation Thun

  04.02.2018 , Thun

Gesuchsteller: Jennifer + Mark Fix, Hofstettenstrasse 75, 3600 Thun.
Projektverfasser: Hossmann Holzbau & Architektur AG, Viehweidstrasse 67, 3123 Belp.
Standort / Parzelle: Hofstettenstrasse 75, Parzelle Nr. 2278 Thun.
Zone: Wohnen W2 / Ortsbildgebiet, O IV «Bächimatt».
Bauinventar: Schützenswert.
Bauvorhaben: Projektänderung zu BG Nr. 942/2016-0742: Neubau Lärmschutzwand.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. Juni 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0325

Thun, 8. Mai 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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