Baupublikation Thun

  04.02.2018 , Thun

Gesuchsteller: Pfingstgemeinde Thun, Frutigenstrasse 45, 3600 Thun.
Projektverfasser: Messerli Architekten AG, Rubigenstrasse 12, 3123 Belp.
Standort / Parzelle: Frutigenstrasse 45, Parzelle Nr. 3568 Thun.
Zone: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden Wohnung in Mehrzweckräume mit Büros.
Beanspruchte Ausnahmen: Nichteinhalten des vorgeschriebenen Wohnanteils (Art. 20 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Juni 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0351
Thun, 22. Mai 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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