Baupublikation Thun

  04.02.2018 , Thun

Gesuchsteller: Belwag AG Bern, Martin Jordi, Gwattstrasse 16, 3604 Thun.
Projektverfasser: HS Lichtfabrik AG, Aathalstrasse 84, 8610 Uster.
Standort / Parzelle: Gwattstrasse 16, Parzelle Nr. 3622 Thun-Strättligen.
Zone: Arbeiten A / Planungszone Areal Gwattstrasse Nordwest.
Bauvorhaben: Ersatz und Erweiterung von bestehenden Reklamen.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR 2002 Thun).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
3. Juli 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0293
Thun, 29. Mai 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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