Öffentliche Mitwirkungsauflage nach Art. 58 Baugesetz
04.02.2018 , ThunAufgrund von Art. 58 des kantonalen Baugesetzes über die Mitwirkung der Bevölkerung bei Planungen wird die Änderung Zonenplan und Baureglement ZPP Hoffmatte sowie die Überbauungsordnung Hoffmatte zur öffentlichen Mitwirkungsauflage aufgelegt. Die Mitwirkungsauflage läuft seit dem 4. Mai und wird nun um zwei Wochen, d. h. bis 16. Juni 2017, verlängert. Die Akten können während der Auflagezeit im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag nur bis 16.00 Uhr) oder unter www.thun.ch/ mitwirkung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.
Für Auskünfte steht das Planungsamt (Tel. 033 225 83 76) der Stadt Thun gerne zur Verfügung. Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 bitten wir um Voranmeldung.
