Baupublikation Thun

  04.02.2018 , Thun

Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Sonnmattweg, Sonnmattweg 17, 3604 Thun.
Vertreter / Projektverfasser: Johannes Saurer, Architekt BSA, Uttigenstrasse 27/354, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Sonnmattweg 17, Parzelle Nr. 1514 Thun-Strättligen.
Zone: Erhaltungs- und Freihaltezone EFZ.
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus; Bauen im Grundwasser.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb des Gewässerabstandes (Art. 43 BR 2002 Thun).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation. Zone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juli 2017.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr.: 942 / 2017-0421
Thun, 19. Juni 2017

Bauinspektorat der Stadt Thun


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