Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Thun

Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Bern und dem Gebührenreglement der Gemeinde Forst-Längenbühl muss für jeden Hund, der am 1. August 2017 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese beträgt unverändert pro Hund Fr. 50.–.

Bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens 31. Juli 2017 bei der Finanzverwaltung anzumelden. Alle Hundehalter erhalten Mitte August 2017 die Rechnung für die diesjährige Hundetaxe.

Wir machen darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind nebst der Gemeinde auch der Amicusdatenbank unter www.amicus.ch oder telefonisch unter 0848 777 100 zu melden.

Finanzverwaltung Forst-Längenbühl
Telefon 033 356 02 15 gemeinde@3636.ch


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote