Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 335 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2712.5060.01 (Bilanzkonto Nr. 14063.01.01) für die Beschaffung eines Klein-Kehrichtfahrzeuges (Ersatz eines vorhandenen Fahrzeuges).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 29. Juni 2017

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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