Weiterführung mediterrane Nächte 2017 – Verlängerte Öffnungszeiten im definierten Altstadtperimeter

  04.02.2018 , Thun

Gestützt auf Art. 13 Abs. 4 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 werden allen Gastgewerbebetrieben mit bewilligten Aussenplätzen in der Thuner Altstadt im Rahmen der mediterranen Nächte verlängerte Öffnungszeiten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag bis jeweils 1.30 Uhr (ohne Toleranz) erteilt. Die Verlängerung der Öffnungszeiten gilt nur für die Aussenplätze. Für die Innenräume gelten die ordentlichen Bestimmungen der Betriebsbewilligung.

Perimeter: Im ganzen Gebiet der Altstadt gemäss Anhang Ortspolizeireglement der Stadt Thun. Höhe innere Aare ab Freienhofgasse, Kreuzgasse, Lauitor, Burgstrasse, Berntorplatz, Grabenstrasse bis Höhe innere Aare.

Zeiten: An folgenden Daten werden verlängerte Öffnungszeiten bis 1.30 Uhr bewilligt: Freitag, 4. August 2017 auf Samstag, 5. August 2017 und Samstag, 5. August 2017 auf Sonntag, 6. August 2017.

Besonderes
Der Pilotversuch dauert maximal vom 23. Juni 2017 bis 5. August 2017 und nur jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Die Bewilligung der verlängerten Öffnungszeiten erfolgt wöchentlich jeweils für das bevorstehende Wochenende.
Gastgewerbebetriebe im definierten Altstadtperimeter, welche am Pilotversuch teilnehmen möchten, melden sich vorgängig beim Verein Pro Nachtleben Thun (www.nachtleben-thun.ch) und beteiligen sich solidarisch an den zusätzlichen Ordnungsdienstkosten.
Bei übermässigen Lärmreklamationen kann der Pilotversuch jederzeit durch den Vorsteher der Direktion Sicherheit und Soziales abgebrochen werden, d. h., es werden keine weiteren verlängerten Öffnungszeiten mehr bewilligt. Die teilnehmenden Gastgewerbebetriebe werden durch den Verein Pro Nachtleben Thun über einen vorzeitigen Abbruch des Pilotversuches informiert.

Ruhe und Ordnung
Die Auflagen in den bestehenden Gastgewerbebewilligungen haben Gültigkeit. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass jegliche Art von Musik (Live- und Lautsprechermusik) im Freien untersagt ist. Die verantwortlichen Personen sorgen für Ruhe und Ordnung imj und um den Betrieb.
Direktion Sicherheit und Soziales


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