Öffentliche Mitwirkungsauflage nach Art. 58 Baugesetz

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Buchholzstrasse/Talackerstrasse zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen vom 15. September bis 20. Oktober 2017 öffentlich auf. Sie können während der Auflagezeit im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag nur bis 16.00 Uhr) oder unter www.thun.ch/mitwir kung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Für Auskünfte steht das Planungsamt (Tel. 033 225 83 76) der Stadt Thun gerne zur Verfügung. Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 bitten wir um Voranmeldung.


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