Öffentliche Planauflage nach Art. 60 Baugesetz
04.02.2018 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat von Thun bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilüberbauungsordnung «Baufeld B3, ESP Thun Nord» zur öffentlichen Planauflage.
Die Akten liegen vom 21. September bis 29. Oktober 2017 öffentlich auf. Sie können während der Auflagezeit im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag nur bis 16.00 Uhr; spezielle Öffnungszeiten über die Feiertage) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt (Tel. 033 225 83 76) der Stadt Thun gerne zur Verfügung. Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 bitten wir um Voranmeldung.
