Stadt Thun; Rechtsetzung

  04.02.2018 , Thun

Datenschutzreglement (SSG 152.051) und Gebührenverordnung für die Einwohnerdienste (SSG 154.213.11)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 453 vom 23. August 2017 die Revision des Datenschutzreglementes und der Gebührenverordnung für die Einwohnerdienste genehmigt und auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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