Stadt Thun; Rechtsetzung

  04.02.2018 , Thun

Sitzungsgeldverordnung (SSG 153.363)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 471 vom 30. August 2017 die Revision der Sitzungsgeldverordnung genehmigt und auf den 1. September 2017 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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