401.9 Lärmsanierung Gemeindestrassen Stadt Thun
04.02.2018 , ThunLärmsanierungsprojekt Untere Hauptgasse, Marktgasse, Schwäbisgasse, Unteres Bälliz und Aarestrasse
Lärmsanierungsprojekt: Die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) verpflichtet die Gemeinden dazu, den Lärm entlang ihrer Strassen zu ermitteln und die Strassen – soweit die Grenzwerte überschritten sind – bis spätestens 2018 lärmmässig zu sanieren.
Das Tiefbauamt der Stadt Thun hat für die Untere Hauptgasse, Marktgasse, Schwäbisgasse, Unteres Bälliz und Aarestrasse ein Lärmsanierungsprojekt ausgearbeitet, der kantonalen Fachstelle Strassenlärm zur Beurteilung und Genehmigung unterbreitet und bringt dieses den Anwohnern und der interessierten Bevölkerung zur Kenntnis. Das Projekt zeigt die Lärmbelastungen und vorgesehenen Massnahmen für die angrenzenden Gebäude des erwähnten Strassenabschnittes.
Hinweis: Einsprache kann im Rahmen des Lärmsanierungsprojektes nicht erhoben werden, sondern erst bei der Ausführung der konkreten baulichen Massnahmen bzw. gegen eine allfällige Verfügung von Erleichterungen. Solche werden gewährt, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre oder ihr überwiegende Interessen entgegenstehen. Es besteht die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen oder Hinweise zu geben. Häufig gestellte Fragen sind auf Info-Blättern zusammengestellt und werden zusammen mit dem Lärmsanierungsprojekt aufgelegt oder können auf der Homepage der Stadt Thun eingesehen werden (www. thun.ch/laermsanierung).
Weiteres Vorgehen: Die durch Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch vor der Detailprojektierung direkt kontaktiert. Die von Erleichterungen betroffenen Liegenschaftsbesitzer erhalten eine anfechtbare Verfügung zugestellt.
Gemeinde: Thun.
Strasse: Untere Hauptgasse, Marktgasse, Schwäbisgasse, Unteres Bälliz und Aarestrasse.
Projekt: Lärmsanierung Gemeindestrassen.
Auflageort: Tiefbauamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, Auflageraum. Mo bis Fr von 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Fr bis 16.00 Uhr). In der Zeit vom 23. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018 ist das Tiefbauamt geschlossen.
Auflagefrist: 1. Dezember 2017 bis 11. Januar 2018.
