Beschlüsse des Stadtrates

  04.02.2018 , Thun

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Donnerstag, 26. Oktober 2017, 17.15 Uhr,
Rathaus, Thun

1. Teilrevision des Personalvorsorgereglements der Stadt Thun (PVR); Anpassung der technischen Parameter per 1. Januar 2019

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. September 2017,
beschliesst:

1. Die Teilrevision des Personalvorsorgereglements wird genehmigt.
2. Sie tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
3. Der Beitrag der Stadt Thun von Fr. 12 178 320.– wird in den Jahresrechnungen 2017 und 2018 als Rückstellung und ab 1. Januar 2019 als Schuld der Stadt gegenüber der Pensionskasse bilanziert.
4. Kenntnisnahme, dass der Gemeinderat beabsichtigt, die Schuld gegenüber der Pensionskasse ganz oder teilweise durch die Abgabe von Land für die Realisierung von Wohnbauten zu tilgen.
5. Kenntnisnahme, dass im Rahmen der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2017 über eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung Investitionen zur erfolgsneutralen Verbuchung des städtischen Beitrages an die Pensionskasse zu befinden sein wird.
6. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
7. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Optimierung Einmündung Strättligenstrasse/Moosweg; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 735 000.–

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2017,
beschliesst:

1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 735 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.049 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Optimierung der Einmündung Strättligenstrasse/ Moosweg (Investitionsanteil).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Verbreiterung Strättligenstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 175 000.–
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2017,

beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 175 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.050 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für die Ausarbeitung eines Vorprojektes zur Verbreiterung der Strättligenstrasse (Investition).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

4. Spital Thun; Änderung Baureglement Zone für öffentliche Nutzung ZöN Nr.7 «Spital» Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 20. September 2017,

beschliesst:
1. Genehmigung der Änderung Baureglement ZöN Nr. 7 «Spital».
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 4 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Die Geschäfte 1 und 4, jeweils Ziffer 1, sind unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun, oder stadtkanzlei@thun.ch).

Thun, 27. Oktober 2017

Stadtkanzlei Thun
Remo Berlinger
Stadtratssekretär


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